Nutzen Sie staatliche Unterstützung

Völlig unabhängig davon, ob Sie Ihre Traumimmobilie kaufen möchten oder erst einmal erschaffen müssen – mögliche staatliche Unterstützungen sollten Sie im Rahmen Ihrer Finanzierung auf jeden Fall einbinden. Denn diese bringen meist deutliche finanzielle Vorteile für Sie mit sich und lassen sich im Regelfall zudem recht problemlos in Anspruch nehmen. Zu den Unterstützungsmöglichkeiten gehören zum Beispiel diverse Förderprogramme der KfW. Details dazu stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

 

1. KfW-Kredite und Zuschüsse

Zum Ersten existieren verschiedene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die wir gern für Sie in Ihr Finanzierungspaket einbinden. Diese Förderungen stehen vor allem dann zur Verfügung, wenn Sie

  • eine Immobilie erwerben,
  • energieeffiziert sanieren oder neu bauen lassen oder
  • eine altersgerechte Immobilie erwerben oder entsprechend umbauen

Ihren Antrag auf einen KfW-Förderkredit stellen Sie dabei nie direkt bei der KfW, sondern bei Ihrem Kreditvermittler – meist im Rahmen eines kompletten Finanzierungspakets. Da sich die Kreditprogramme der KfW und deren Konditionen regelmäßig ändern, sind eine entsprechende Beratung und gegebenenfalls die Reservierung von Konditionen unerlässlich. Wir beraten Sie dazu gern und begleiten Sie nicht zuletzt auch bei der Einreichung notwendiger Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge und Ähnliches).

 

2. Regionale Fördermittel

Als Erwerber von Wohneigentum erhalten Sie in einigen Bundesländern vergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Ihr Eigenheim. Vor allem, wenn Sie zum Kreis junger Familien mit Kindern gehören, gibt es häufig diese Möglichkeit. Allerdings sind die Programme der Länder meist an bestimmte Voraussetzungen – zum Beispiel Einkommensgrenzen – gebunden. Und auch manche Städte und Gemeinden unterstützen Sie bei ihrem Vorhaben. Zum Beispiel in Form verbilligter Grundstücke oder mit zinsgünstigen Krediten.

 

3. Mittel aus Wohn-Riester-Verträgen

Die sogenannten Riester-Zulagen sind ursprünglich eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Nach einer gesetzlichen Nachbesserung der Riester-Gesetzgebung im Jahr 2009 können Sie Ihr Riester-Guthaben jedoch auch schon vor Renteneintritt für den Erwerb von selbst genutztem privatem Wohneigentum einsetzen – und das inklusive aller bereits gewährten Zulagen. Im Gegenzug müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, über die unsere Experten Sie gern beraten.