Wohn-Riester-Darlehen

Seit 2008 haben Bürger hierzulande die Möglichkeit, sogenannte Wohn-Riester-Darlehen abzuschließen. Dabei handelt es sich um Immobilienkredite, deren Tilgung in Form der gängigen Riester-Zulagen unterstützt wird. Wenn Sie solch ein Angebot zur Immobilienfinanzierung einsetzen, hilft Ihnen der Staat also aktiv bei der Abzahlung Ihrer Traumimmobilie.

Genau vergleichen lohnt sich

In der Praxis existieren zwei unterschiedliche Varianten des Wohn-Riester-Darlehens. Zum einen werden diese in Form klassischer Hypothekendarlehen angeboten – in aller Regel von Kreditinstituten. Zum anderen können Sie auch auf die Angebote diverser Bausparkassen zurückgreifen, die Wohn-Riester-Darlehen meist als Kombination eines tilgungsfreien Darlehens mit einem Bausparvertrag realisieren. Ein genauer Vergleich lohnt sich. Denn zwischen den einzelnen Offerten der Anbieter auf dem Markt kann es durchaus deutliche Zinsunterschiede geben. Zudem hat sich gezeigt, dass die von Bausparkassen angebotenen Kombiverträge meist mit niedrigeren Zinssätzen einhergehen als Hypothekendarlehen. Im Gegenzug ist der für diese Finanzierungsvariante nötige Eigenkapital höher. Meist um 20 Prozent Eigenkapital sollten Sie als Interessent mitbringen, damit diese Form des Wohn-Riester-Darlehens möglich ist. Mindestens die anfallenden Nebenkosten Ihres Immobilienvorhabens müssen als Eigenkapital vorhanden sein.

Attraktive Förderungen

Die Riester-Förderungen, die Sie für Ihr Wohn-Riester-Darlehen in Anspruch nehmen können, entsprechen denen der Riester-Sparverträge. So werden Ihnen jährlich 154 Euro als Grundzulage gewährt. Je kindergeldberechtigtem Nachwuchs kommen nochmals 185 Euro bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) pro Jahr hinzu. Zusätzlich dazu sind Steuervorteile möglich, da Sie inklusive Zulagen bis zu 2.100 Euro als Tilgung auf Ihr Riester-Darlehen steuerlich absetzen können.

 

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