L-Bank

Während die KfW Bürger bundesweit fördert, existieren auch Institute, die regionale Vorhaben unterstützen ‐ so zum Beispiel die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank).  Diese ist landesweit für den Erwerb von Wohnraum zuständig. Dabei fördert die L-Bank nicht nur Neubauvorhaben. Auch zum Beispiel der Umbau bestehender Immobilien zu altersgerechtem Wohnraum gehört zu den förderwürdigen Vorhaben des Institutes. Die Förderung der L-Bank besteht hauptsächlich aus vergünstigten oder zinslosen Darlehen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt sind aber auch finanzielle Zuschüsse möglich.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderungen der L-Bank ist, dass Sie die zur Verfügung gestellten Mittel für den Erwerb bzw. Umbau privat genutzter Immobilien einsetzen. Zudem bestehen in aller Regel Einkommensgrenzen, an die eine Förderungszusage gebunden ist. Ein Großteil der Förderprogramme ist speziell für Personen mit Kindern abgestimmt. Kinderlose Antragsteller werden bei diesen nicht berücksichtigt. Allenfalls eine nachträgliche Förderung ist in diesem Fall möglich.

Ihr Ansprechpartner für die Förderprogramme der L-Bank sind die kommunalen Wohnraumförderungsstellen, die Sie meist in den Landratsämtern finden. Neben Beratung erhalten Sie dort die für die Beantragung von Fördermitteln vorgesehenen Formulare. Alternativ dazu stehen Ihnen diese jedoch auch online zur Verfügung. Die Leistungen der Wohnraumförderungsstellen sind dabei kostenfrei für Sie.

 

Sie haben Fragen rund um mögliche Förderungen der L-Bank für Ihr Vorhaben?

Unsere Experten geben Ihnen gern eine erste Orientierung dazu. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

 

Mehr Infos:

Mehr Infos zum Thema Fördermittel in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der L-Bank

Informationen zum Förderprogramm "Wohnen mit Kind"

Informationen zum Landeswohnraumförderungsprogramm – Förderung selbstgenutzten Wohneigentums