Grundschuld bestellen

Nehmen Sie einen Kredit zur Immobilienfinanzierung auf, wird im Regelfall eine Grundschuld als Sicherheit gefordert. Im Fall der Fälle hat Ihr Kreditgeber dadurch die Möglichkeit, auf Ihre Immobilie zurückzugreifen und diese zur Tilgung Ihrer Darlehen zu verwerten.

Eine Grundschuld ist dabei nicht allein eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank, sondern wird ins Grundbuch Ihrer finanzierten Immobilie eingetragen. Dazu ist die sogenannte Grundschuldbestellung notwendig, die von einem Notar vorgenommen wird. Ihr Notar dokumentiert die gewünschte Grundschuld  und leitet alle erforderlichen Unterlagen ans Grundbuchamt weiter. Dort wird die Grundschuld schließlich rechtskräftig im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld sind vom Finanzierungsumfang abhängig. In der Praxis liegen sie meist zwischen 250 Euro und 800 Euro.

Rechtlich betrachtet ist Ihr Kreditinstitut nach Eintragung der vereinbarten Grundschuld gegen alle möglichen Ausfallforderungen abgesichert, für die Sie verantwortlich bzw. mitverantwortlich gemacht werden können. Damit die Grundschuld auch juristisch nur auf die zugrunde liegende Immobilienfinanzierung gezogen ist, wird in der Praxis eine Zweckerklärung geschlossen. Diese ergänzt Ihre Kreditunterlagen und schränkt den Wirkungskreis der Grundschuld entsprechend ein.

Nachdem Ihre Immobiliendarlehen vollständig abgezahlt sind, haben Sie als Immobilienbesitzer die Möglichkeit, die im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Viele Kreditnehmer verzichten jedoch darauf. Denn aufgrund Ihres rechtlich weitreichenden Umfangs kann eine Grundschuld auch zur Besicherung zukünftiger Darlehen dienen. Belassen Sie die Grundschuld bestehen, können Sie die sonst noch einmal anfallenden Kosten für Notar und Grundbuchamt deutlich reduzieren.

Sie haben Fragen rund um das Thema Grundschulden? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Unsere freundlichen Finanzierungsexperten helfen Ihnen gern weiter.

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